Die hauswirtschaftliche Versorgung ist oft der erste Schritt, um mit einem ambulanten Dienst in Verbindung zu treten. Eine saubere Wohnung und ein voller Kühlschrank steigern die Lebenslust mit Sicherheit. Gerne untersützen wir Sie dabei, die Abrechnung kann über den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI erfolgen.
Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich in einem telefonischen oder persönlichen Erstgespräch (Kontakt).
Egal ob Lebenslmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs, mal wieder ein Stück Kuchen von ihrem Lieblingsbäcker oder Pakete zur Post bringen, wir erledigen Besorgungen zuverlässig für Sie.
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