Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsleistungen.
Weitere Informationen erhalten Sie hierzu unverbindlich in einem telefonischen oder persönlichen Erstgespräch (Kontakt).
Nachfolgend erhalten Sie weiterführende Informationen zu den unterschiedlichen Themen.
Beziehen Sie oder ihr zu pflegender Angehöriger Pflegegeld, so ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI verpflichtend. Die Häufigkeit dieser Beratungsbesuche richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades.
Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherstellung der angemessenen Versorgung der Pflegebedürftigen. Werde diese nicht fristgerecht durchgeführt, erfolgt eine Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse.
Die Kosten hierfür werden durch die Pflegekasse erstattet.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen hierzu jederzeit zur Verfügung.
Den Durchblick zu erlangen ist im ambulanten Pflegesektor nicht immer einfach. Wir beraten Sie gerne zu folgenden Themen:
Wir schulen Sie gerne bzgl. der Pflege Ihrer Angehörigen und leiten Sie an, durch die richtigen Handgriffe ihren Pflegealltag zu erleichtern und die Lebenslust für Sie und Ihre Angehörigen dadurch zu erhöhen.
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