Das Thema Pflege bedeutet häufig eine Ausnahmesituation für die zu Pflegenden und die Angehörigen. Gerade hier benötigen Sie zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen.
Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen und die dazugehörenden Antworten aufgelistet. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns unverbindlich in einem telefonischen oder persönlichen Erstgespräch zu kontaktieren (Kontakt).
Viele Angehörige sind sich nicht bewusst, dass zahlreiche Tätigkeiten, welche selbstverständlich erscheinen, schon als Pflegeleistungen gelten, für welche Unterstützung eines Pflegedienstes hinzugeholt werden kann. Häufig ist der Übergang zwischen kleinen Hilfestellungen (z.B. Socken oder Schuhe anziehen) und der Übernahme von Leistungen der Grundpflege (z.B. Waschen der Füße und Beine) fließend.
Dies kann zu einer schlechenden Belastung sowohl der zu Pflegenden als auch der pflegenden Angehörigen führen, die durch die frühzeitige Einbindung eines Pflegedienstes deutlich reduziert werden kann.
Die Pfege findet in einem gemeinsam definierten Zeitfenster statt, welches sowohl die individuellen Bedürfnisse des zu Pflegenden (z.B. Frühaufsteher oder Langschläfer) als auch die bestehende Pflegetour berücksichtigt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass es bei der Arbeit mit Menschen durch unverhersehbare Ereignisse zu Verzögerungen kommen kann.
Wir sind 365 Tage im Jahr in Früh- und Spätschichten für Sie im Einsatz.
Wir sind 365 Tage im Jahr in Früh- und Spätschichten für Sie im Einsatz.
Ja, selbstverständlich können Sie dies individuell entscheiden. Allerdings sollten Sie uns spätestens 24 Stunden vorher informieren, falls Sie keine Pflege benötigen. Anderenfalls behalten wir uns vor, die Leistungen entsprechend in Rechnung zu stellen. Dies gilt selbstverständlich nicht bei akuten Notfällen.
Bei der Pflege ist Vertrauen in vielen Bereichen sehr wichtig. Ob Sie uns einen Schlüssel aushändigen oder nicht ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Unserer Erfahrung nach erleichtert das Aushändigen eines Schlüssels jedoch für beide Seiten merklich die Zusammenarbeit, da somit unnötige Wartezeiten vermieden werden können, welche wir lieber mit unseren Kunden verbringen. Gerade auch bei Notfällen (z.B. Sturz) ist ein Betreten der Wohnung somit gewährleistet.
Trotz Schlüssel klingeln wir vor betreten der Wohnung, um uns anzuündigen.
Ihre Schlüssel werden selbstverständlich von uns mit größter Sorgfalt anonym verwaltet aufbewahrt (Schlüsseltresor).
Grundsätzlich gibt es Leistungen der Grundpflege (SGB XI) und Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V), welche unterschiedlich abgerechnet werden.
Grundpflege gemäß SGB XI:
In Abhängigkeit von vorhandenen Pflegegraden wird in Form von Sachleistungen (= Pflegeleistungen) ein Budget der Pflegeversicherung gemäß SGB XI zur Verfügung gestellt.
Das heißt, die Kosten werden in Abhängigkeit des Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen. Wird ein Pflegedienst beauftragt, rechnet dieser die Pflege als sogenannte "Sachleistung" direkt mit der Pflegekasse ab.
Kosten, die die Pflegeversicherung nicht trägt, müssen privat übernommen werden.
Zusätzlich fällt ein geringer Eigenanteil in Form von Investitionskosten an, welcher privat übernommen werden muss.
Grundsätzlich gibt es Leistungen der Grundpflege (SGB XI) und Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V), welche unterschiedlich abgerechnet werden.
Häusliche Krankenpflege gemäß SGB V:
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden für gewöhnlich vom Hausarzt verordnet und von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Für Sie fallen in der Regel keine zusätzlichen Kosten an.
Eine Übersicht zu den Leistungen der Grundpflege erhalten sie hier (Link Grundpflege).
Eine Übersicht zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten sie hier (Link Häusliche Krankenpflege).
Reichen die Leistungen der Pflegekasse, das Einkommen des Pflegedürftigen und sein vorhandenes Vermögen nicht aus, übernimmt das Sozialamt auf Antrag nach Prüfung der Unterhaltspflicht die verbleibenden, ungedeckten Kosten. Dabei gelten unterschiedliche Einkommens- und Vermögensgrenzen. Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de, Stichwort "Elternunterhalt".
Die Kosten eines Beratungseinsatzes werden in Abhängigkeit des Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen.
Eine Übersicht zu den Leistungen der Pflegeberatung erhalten sie hier (Link Beratung).
Wir organisieren die Pflege Hand in Hand mit den zu Pflegenden und den Angehörigen, um die individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
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